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Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds – RechPensV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2003, 262)


Provisionen und sonstige Bezüge der Vertreter, Personal-Aufwendungen Vorjahr Geschäftsjahr
  Tsd. Euro Tsd. Euro
1. Provisionen jeglicher Art der Vertreter    
2. Sonstige Bezüge der Vertreter    
3. Löhne und Gehälter    
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung    
5. Aufwendungen für Altersversorgung    
6. Aufwendungen insgesamt    

Zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 10.8.2021 I 3436
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25